ADHS (Aufmerksamkeitdefizit-/Hyperaktivitätsstörung)

ADHS ist eine Störung in der neuronalen Entwicklung des Gehirns. Betroffene haben Probleme mit Aufmerksamkeit, Impulsivität und Selbstregulation. Manchmal kommt eine starke körperliche Unruhe hinzu. Diese Auffälligkeiten sind sehr stark ausgeprägt, bestehen in den meisten Situationen beständig von Kindheit an und beeinträchtigen die Lebensführung. Es besteht oft erheblicher Leidensdruck durch Misserfolge in Schule und Beruf, ungeplante frühe Schwangerschaften, Alkohol- und Drogenkonsum, Suizid-Gefährdung, Unfälle und unabsichtliche Verletzungen oder Vergiftungen.

Um von einer echten ADHS sprechen zu können (gem. Diagnoseschlüssel ICD11 6A05), muss ein anhaltendes Muster (mindestens 6 Monate) von Unaufmerksamkeit und/oder Hyperaktivität und Impulsivität vorhanden sein, das sich unmittelbar negativ auf das schulische, berufliche oder soziale Funktionsniveau auswirkt. Die Anzeichen müssen vor dem 12. Lebensjahr, typischerweise in der frühen bis mittleren Kindheit, vorhanden gewesen sein, auch wenn die betroffene Person erst später klinisch auffällt. Außerdem muss das Ausmaß außerhalb der normalen Schwankungsbreite liegen, welches für das Alter und den Intellekt erwartet werden kann. Im Einzelnen verstehen wir unter

Unaufmerksamkeit Aufmerksamkeit für Aufgaben kann nicht oder kaum aufrecht erhalten werden, wenn sie nicht sehr stimuliert oder belohnt wird, sehr schnell ablenkbar, unorganisiert

Hyperaktivität übermäßige motorische Aktivität, kann nicht stillsitzen und stillhalten, vor allem in strukturierten Situationen, kann sich nicht oder schwer kontrollieren,

Impulsivität handelt auf Reize unmittelbar, ohne zu überlegen, ohne Risiken und Folgen zu bedenken.

Diese Symptome müssen außerdem in verschiedenen Situationen oder Umgebungen zu beobachten sein, z.B. zu Hause, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Freundeskreis.

Auch lassen sich die Symptome nicht besser durch eine andere psychische, verhaltensbezogene oder neuromentale Entwicklungsstörung erklären und sind nicht auf die Wirkung einer Substanz oder eines Medikaments zurückzuführen. Das heißt, andere psychische oder medizinische Erkrankungen müssen ausgeschlossen werden.

Die Behandlung richtet sich nach dem Schweregrad (leicht, mittel, schwer), dem Leidensdruck, den jeweiligen Symptomen sowie dem Alter der betroffenen Person. Leicht Betroffene sind nicht behandlungsbedürftig, aber es ist wichtig, dass die betroffene Person und ihr Umfeld informiert wird, um psychosoziale Hilfe zu geben und sie in ihrer Entwicklung günstig zu beeinflussen. Mittelschwer Betroffene sind behandlungsbedürftig, da sie zunehmend unter Folgeerkrankungen leiden und Versagen in Schule, Beruf und Privatleben drohen. Schwer Betroffene haben ein gestörtes Sozialverhalten und stehen in Gefahr, Suchtverhalten zu entwickeln oder in die Kriminalität abzurutschen.

Das Ziel einer Behandlung ist es, die vorhandenen Fähigkeiten auszuschöpfen, die sozialen Fähigkeiten auszubauen und eventuelle Begleitstörungen zu behandeln. Die Behandlung sollte multimodal erfolgen und kann je nach Schwergegrad umfassen:

Psychoedukation: aufklären, beraten, fördern der Krankheitsbewältigung der betroffenen Person sowie bei Kindern/Jugendlichen deren Eltern, Erzieher, Klassenlehrer.

Elterntrainung auch in Gruppen und Hilfen in der Familie einschließlich Familientherapie

Hilfen in Kindergarten und Schule, spezielle Förderungen für das Kind/Jugendlichen durch Schulpsychologen

Pharmakotherapie stützt die Gehirnfunktion und vermindert Unaufmerksamkeit, Impulsivität und Überaktivität

Kognitive Verhaltenstherapie kann ab dem Schulalter gemacht werden und soll das impulsive und unorganisierte Lösen von Aufgaben vermindern (Selbstinstruktionstraining) sowie das Verhalten bei Problemen ändern (Selbstmanagement)

Lerntherapie, wenn begleitend eine Teilleistungsstörung wie Legasthenie oder Dyskalkulie vorhanden ist

Auch sportliche Betätigung kann sich günstig auf Verhalten und Lernfähigkeit auswirken.

Meistens können diese Therapien ambulant erfolgen. Bei besonders schwer ausgeprägter Symptomatik kann eine teilstationäre Therapie in einer Tagesgruppe oder Tagesklinik oder eine stationäre Therapie notwendig sein.

Es versteht sich von selbst, dass – auch wegen der ggf. notwendigen Medikation und Prüfung von (teil)stationärer Behandlung – die Diagnose in einer psychiatrischen Praxis erfolgen sollte, denn nur Ärzte dürfen Medikamente verschreiben und in eine Klinik einweisen. Bei mittelschwerer und schwerer Symptomatik reicht eine psychotherapeutische Behandlung nicht aus! Bitte setzen Sie daher verordnete Medikamente nicht einfach ab, auch nicht wenn Sie bei mir in psychotherapeutischer Behandlung sind. Probleme wie Unverträglichkeit, Nebenwirkungen oder sonstige Fragen zur Medikation sprechen Sie bitte in Ihrer psychiatrischen Praxis an.