„Wir bitten um Ihr Verständnis …“

Dies war das Einzige, was ich von der Lautsprecher-Durchsage der SSB an der U-Bahn-Haltestelle Schlossplatz verstand. Die eigentliche Nachricht hatte ich gar nicht mitgekriegt, denn ich war müde von meinen Aktivitäten, der Hitze und den vielen Geräuschen.

Wofür sollte ich nun Verständnis haben? Fällt die Bahn aus, fährt sie eine Umleitung, verspätet sie sich? Meine Bahn fuhr nun ein und ich beschloss, einfach einzusteigen und es auf mich zukommen zu lassen, wie weit sie fahren und welchen Weg sie nehmen würde. Doch es war alles normal und ich kam gut ans Ziel.

Betraf die Lautsprecher-Durchsage eine andere Bahnlinie? Oder wurde einfach auf das Rauch-Verbot an der Haltestelle hingewiesen? Letztere Möglichkeit erschien mir am wahrscheinlichsten und hätte mir ganz egal sein können, da ich sowieso nicht rauche. Jedoch brachte sie mir eine alte Erinnerung zu Bewusstsein an die Zeit, als Rauchen überall üblich und verbreitet war – einen gesetzlichen Schutz vor Passiv-Rauchen gab es nicht und Verständnis für die Belange von Nichtrauchenden war kaum vorhanden. Es dauerte noch Jahrzehnte, bis der gesetzliche Nichtraucher-Schutz eingeführt und umgesetzt wurde.

Meine Gedanken wanderten nun weiter: Wie ist es um das Verständnis für unsere Hörschädigung bestellt? Obige Information wurde nur akustisch gegeben. Besser ist es, Informationen auf mindestens zwei Wegen, also z.B. akustisch und optisch auf dem Bildschirm anzuzeigen. Teilweise geschieht dies schon, aber nicht immer, oder es hapert an der Qualität. Es kann auch mal vorkommen, dass die Information auf dem Bildschirm des Bahnhofs oder der Haltestelle nicht mit der App im Smartphone übereinstimmt. In der Hektik kann schon mal etwas unter- oder danebengehen, dafür habe ich Verständnis.

Doch was bedeutet „Verständnis“ überhaupt und muss ich unbedingt akustisch verstehen, um Verständnis zu haben? Ist Verständnis haben immer gut oder kann es auch schaden? Und wird auch mir mitsamt meiner Hörschädigung Verständnis entgegen gebracht bzw. wie kann ich Verständnis für mich bei anderen Menschen wecken?

Verständnis geht weit über akustisches oder schriftliches Wort-Verstehen hinaus und umfasst alle Sinne. Mit allen unseren Sinnen erfassen wir die Situation unserer Mitmenschen; dies beinhaltet auch, dass wir uns in andere Menschen hineinversetzen können, schließt also auch die Gefühlswelt mit ein. Wichtig sind außerdem Hintergrund-Informationen. Was hat mein Mitmensch erlebt und wie hat er es erlebt?

Verständnis für andere haben schadet dann, wenn dadurch langfristig eigene Bedürfnisse wenig oder gar nicht berücksichtigt werden. Gesundheitliche Probleme sowie ein Gefühl des Ausgenutzt-Werdens können sich einstellen. Auf der anderen Seite kann ein übertriebenes Einfordern von Verständnis ohne selbst Verständnis für andere Menschen aufzubringen, abschreckend wirken und langfristig zu Einsamkeit führen. Es gilt also, ein ausgewogenes Maß von Verständnis für andere und Verständnis von anderen anzustreben. 

Dazu müssen wir sowohl die eigenen Bedürfnisse als auch die Bedürfnisse unserer Mitmenschen wahrnehmen und bewerten. Als Hörgeschädigte haben wir einerseits zusätzliche Bedürfnisse, die gut Hörende nicht oder nicht in gleichem Maße haben, z.B. Nebengeräusche vermindern, um akustisch zu verstehen. Andererseits nehmen wir unsere Mitmenschen etwas anders wahr als gut Hörende. Vielleicht ist das Bild an manchen Stellen etwas blass und verschwommen, wo die Akustik ist, dafür ist es an anderen Stellen überdeutlich und kräftig, wo Mimik und Gestik sind. 

Verschiedene Wahrnehmungen können schon mal zu Verwirrung führen. Ein Stück weit lassen sie sich auflösen, wenn wir das, was wir wahrgenommen haben, zusammenfassen und mit eigenen Worten wiedergeben. Und unbedingt nachfragen, ob es so gemeint sei. Helfen kann auch mitzuteilen, was uns beim Verstehen hilft und sich für gute Unterstützung zu bedanken.

Leider nehmen unsere Mitmenschen nicht immer freiwillig Rücksicht, wie obiges Beispiel vom Schutz vor Passivrauchen zeigt. Es braucht auch politische Arbeit, verankern und durchsetzen von Rechtsansprüchen sowie Sichtbarkeit und Organisation in Vereinen und Selbsthilfegruppen.